1. Auftragsannahme
Diese Bedingungen gehen Ihnen bei Aufnahme der Geschäftsverbindung zu. Auftragsannahme und Lieferung aller künftigen Bestellungen erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Rückstellung und Abstellungen von
Aufträgen seitens des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bereits bei uns oder bei Zulieferern entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen. Rücksendungen zum Umtausch oder zur
Gutschrift müssen für uns kostenfrei erfolgen und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen; der Aufwand für etwaige Überarbeitung ist in
jedem Fall vom Besteller zu tragen. Bei Sonderanfertigungen sind Stückzahlabweichungen in zumutbarem Ausmaß gestattet.
2. Lieferung Gefahrenübergang
Alle Lieferungen versenden wir auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei fracht- und portofreier Lieferung. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Besteller über.
Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Bestellers.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Nachbestellungen kann kein Anspruch auf die vorausgegangene Preisbasis geltend gemacht werden. An Angebote sind wir nur insoweit gebunden, als Diese
unverzüglich akzeptiert werden. Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten des Bestellers zuzüglich Verpackungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Eilversand und Lieferungen ab Werk
Schlitz, ebenso direkt von Iseli CH - 6247 Schötz trägt der Besteller.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Reparaturrechnungen verstehen sich
grundsätzlich netto und sind nach Erhalt sofort zu bezahlen. Die Zahlungen sind in Euro frei unserer Zahlstelle in bar zu leisten. Bei Scheck und Wechsel, die wir zahlungshalber annehmen, gilt die
Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt. Für rechtzeitige Vorzeigung oder Protesterhebung haften wir nicht. Diskont-, Auskunfts- oder Einzugsspesen gehen zu Lasten des Rechnungsnehmers und sind
sofort in bar zu ersetzen. Bei Zielüberschreitung, ohne das es einer Inverzugssetzung bedarf, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Lieferung an uns unbekannte Besteller erfolgt nur gegen
Vorauskasse oder unter Nachnahme. Zusätzlich anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungen sind wir berechtigt, Diese mit älteren Verbindlichkeiten einschließlich angefallenen
Verzugszinsen und Mahnkosten zu verrechnen. Skonti sind ausgeschlossen bei Zahlungsrückstand des Bestellers für frühere Lieferungen oder Leistungen. Werden Gründe bekannt, die Anlass zu berechtigtem
Zweifel an künftiger Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, wie z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen u. ä. sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen
zurückzuhalten oder von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten. Dadurch wird der Besteller von seinen Verpflichtungen aus von uns bereits erfüllten Teilen des laufenden
Vertrages oder noch offenen Verträgen nicht entbunden. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein, sind wir sofort zu verständigen. Vereinbarungen über Preisnachlässe oder sonstige Zugeständnisse werden dann
sofort hinfällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Lieferers in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Wir sind berechtigt, den zur Bezahlung offenen Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern er nicht
die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Entstehende Unkosten gehen zu seinen Lasten. Bei Beschlagnahme bzw. irgendwelchen Pfändungen von Dritten hat er uns unverzüglich schriftlich zu
informieren. Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Nimmt der Lieferer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den
Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Lieferer dies ausdrücklich erklärt. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für den Lieferer unentgeltlich. Er hat
sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Wasser usw. zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen
Versicherungsgesellschaften zustehen, an den Lieferer in Höhe des fakturierten Wertes der Ware ab. Der Lieferer nimmt hiermit die oben genannten Abtretungen an.
6. Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Laufzeit der Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
In diesen Fällen behalten wir uns auch die Einseitige Entbindung oder Rückstellung bzw. die teilweise Aufhebung eingegangener Vereinbarungen vor, wobei Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers
ausgeschlossen sind. Bestellungen auf Abruf sind innerhalb 6 Monaten nach Auftragsbestätigung vollständig abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Rest- oder Gesamtlieferung ohne vorherige
Ankündigung. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
7. Gewährleistungen und Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und begründet vorzubringen. Beanstandungen sind zur Prüfung kostenlos an den Lieferer zu senden. Für Mängel, die durch
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr
geleistet, wie für Folgen von ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommene Änderung oder Instandsetzung des Bestellers oder Dritter.
8. Haftung
Über die in Ziffer 7. aufgeführten Gewährleistungsansprüche hinaus übernehmen wir keine Haftung, auch nicht für Folgeschäden, wie z.B. Produktions-, Personenausfall sowie
Lieferschwierigkeiten und dergleichen Dritter gegenüber.
9. Allgemeines
Für vom Besteller zur Verfügung gestellte Unterlagen (Zeichnungen, Muster usw.) übernimmt er volle Verbindlichkeit. Rückgabe erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen des Bestellers. An unseren
Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Muster usw. behalten wir das gesetzlich garantierte Urheberrecht vor; sie dürfen anderen nicht zugänglich gemacht oder missbräuchlich verwendet werden.
10. Verbindlichkeit des Vertrages
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Punkte unserer Allgemeinen Geschäftsbedingung bleiben die übrigen trotzdem verbindlich. Für Lieferungen ab Schlitz oder einem sonstigen Ort der Auslieferung in
der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich - rechtliches
Sondervermögen oder derart sind, ist das für den Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns aber auch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Copyright © 2025
© Iseli Stellitier- und Schärftechnik GmbH 1998 - 2025. Alle Rechte vorbehalten.